Ausstellung bis 28. März in Burger Stadtbibliothek
Die Burger Schriftstellerin Brigitte Reimann (1933-1973) war eine bekannte Literatin der DDR und wurde nur 39 Jahre alt. Im Jahr 2023 jährt sich der 90. Geburtstag der Schriftstellerin, der ihr zu Ehren mit einem Kulturjahr rund um das Leben und Wirken von Brigitte Reimann erinnert.
Im Rahmen des Brigitte Reimann Kulturjahres 2023 gibt es ab sofort und bis zum 28. März 2023 die Wanderausstellung „Leben und Werke Brigitte Reimanns“ in der Burger Stadtbibliothek Brigitte Reimann zu sehen. Die Ausstellung dokumentiert Leben und Werk der Autorin sowie die zeitgeschichtlichen und kulturpolitischen Kontexte ihres Wirkens. Viele Fotos (größtenteils aus dem Privatnachlass des Brigitte Reimann-Archivs) und Textdokumente bieten einen interessanten und humorvollen Querblick über das Leben der Schriftstellerin und bringen ihre Wohnorte, Bekanntschaften sowie die kulturellen Hintergründe näher. Die Ausstellung wurde zur Verfügung gestellt vom Literaturzentrum Neubrandenburg e.V. und ist innerhalb der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek erlebbar. Der Eintritt ist kostenfrei.
Stadtbibliothek Brigitte Reimann
Die Bibliothek befindet sich im nachweislich ältesten Gebäude der Stadt Burg (Ersterwähnung 1589). Besonderheiten der Bildungseinrichtung mit musealem Charakter sind eine „Schwarze Küche“ sowie die Büchersammlung von und über die Burger Schriftstellerin Brigitte Reimann (u.a. Buch „Franziska Linkerhand“).
Kontakt:
Stadtbibliothek „Brigitte Reimann“
Berliner Straße 38, 39288 Burg
Telefon: 03921 - 2331
bibliothek@stadt-burg.de
www.stadt-burg.de
Öffnungszeiten:
Mo. & Di. 09:00-16:00 Uhr,
Mi. geschlossen,
Do. 13.00-18:00 Uhr,
Fr. 09:00-12:00 Uhr.
Gebühren (Auszug):
12,00 EUR Erwachsene ab 18 Jahre
17,00 EUR Familienkarte für bis zu 2 Erwachsenen mit eigenen Kindern im Alter bis 17 Jahre
5,00 EUR Kinder/Schüler bis 13 Jahre
9,00 EUR Jugendliche/Schüler ab 14 Jahre, Studenten, Auszubildende, Senioren ab 65 Jahre, Rentner/innen, ALG I- Empfänger, ALG II-Empfänger Schwerbehinderte (Der Anspruch ist nachweispflichtig)